VG Berlin (29. Kammer), Urteil vom 14.01.2016 - VG 29 K 326/14 Normenke@en: VermG § 1 Abs.6, § 3 Abs. 1 S. 4, § 6, § 37 Abs. 2 S. 1 REAO Art. 18 Abs.3 NSVEntschG § 1 Abs. 1a nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 19.01.2017 - 8 B 33.16 (rechtskräTig) BVerwG, Urteil vom 18.04.2018 - 8 C 1.17 (rechtskräTig) ECLI:DE:VGBE:2016:0114.29K326.14.0A RechtskraT: unbekannt VERWALTUNG SGERICHT BERLIN VG 29 K 326.14 Im Namen des Volkes URTEIL Verkündet am 14. Januar 2016 Lehmann-Moll, Jus_zhauptsekretärin als Urkundsbeamte der GeschäTsstelle In der Verwaltungsstreitsache ... Frankfurt am Main, Klägerin, Verfahrensbevollmäch_gte(r): Rechtsanwälte, ... Berlin, gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, DGZ-Ring 12, 13086 Berlin, Beklagte, hat das Verwaltungsgericht Berlin, 29. Kammer, aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 14. Januar 2016 durch die Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Dr. Galler-Braun, den Richter am Verwaltungsgericht Keßler, den Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Gau, den ehrenamtlichen Richter Witzke und die ehrenamtliche Richterin O@ für Recht erkannt: Tenor: Die Beklagte wird unter Augebung des Bescheides des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen vom 26. August 2013 verpflichtet festzustellen, dass die Klägerin hinsichtlich der Beteiligung von R. an der I.G. Farbenindustrie AG in Höhe von nom. 880.000,- RM Berech_gte im Sinne des Vermögensgesetzes ist. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern die Klägerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand: Die Klägerin begehrt die Feststellung ihrer Berech_gung nach dem Vermögensgesetz hinsichtlich der Beteiligung von D. an der I.G. Farbenindustrie AG (IG Farben) in Höhe von nominell 880.000,00 RM. Der am 2. ... geborene D. ha@e am 18. Juni 1938 eigene Ak_en der in Frankfurt am Main ansässigen IG Farben in Höhe von nom. 2.722.300,00 RM. Er lebte zu dieser Zeit auf Schloss und Gut Wa. in Bayern. Da zunächst fraglich war, ob D. nach der na_onalsozialis_schen Rassenideologie als Jude einzustufen war und er selbst seine Zugehörigkeit zum Judentum immer verneint ha@e, wurde er zur Judenvermögensabgabe zunächst nur vorläufig herangezogen. Zur Sicherung dieser Abgabe

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