- Quelle: beck-online DIE DATENBANK BVerwG, Urteil vom 29.01.1970 – III C 105.68VG Berlin15.03.1968IX A 48.67 BeckRS 1970, 31315239 BVerwG, Urteil vom 29.01.1970 – III C 105.68VG Berlin15.03.1968IX A 48.67 Titel: BVerwG: Urteil vom 29.01.1970 - III C 105.68 Normenketten: § 5 Abs. 1 Satz 1 7. FeststellungsDV § 230 Abs. 1 Satz 4 LAG § 230 Abs. 2 Nr. 1 LAG vorgehend: VG Berlin, Entscheidung vom 15.03.1968 - IX A 48.67 Schadensfeststellung Zur Frage, ob der Wohnsitz in Rumänien über die Zeit der Vertreibungsmaßnahmen hinaus freiwillig behalten wurde Zur Frage, ob Rumänien Ausland im Sinne des § 230 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 LAG ist Zum Begriff der Vertreibungsmaßnahmen in § 5 Abs. 1 Satz 1 der 7. FeststellungsDV Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 3.000 DM festgesetzt. Dr. Sieveking Vierhaus Bundesrichter Dr. Dodenhoff ist durch Urlaub an der Unterzeichnung verhindert. Dr. Sieveking Türke Sigulla Verkündet am 29. Januar 1970 Text1 Im Namen des Volkes! hat der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 29. Januar 1970 durch die Bundesrichter Dr. Sieveking, Vierhaus, Dr. Dodenhoff, Türke und Sigulla, für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 15. März 1968 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens. I. Die Beteiligten streiten um die Feststellung eines Schadens an Betriebsvermögen und Hausratentschädigung. Der in ... geborene Kläger besaß in seiner Heimatstadt seit dem Jahre 1928 die Textilfabrik ... Im Jahre 1941 kam er, wie er dargelegt hat, wegen seiner jüdischen Abstammung in ein Zwangsarbeitslager und verlor seine Fabrik. Nach seiner Befreiung aus der Inhaftierung erhielt er, wie er weiter vorgetragen hat, sein Unternehmen zurück und führte es bis August 1949 weiter. Dann mußte er es an den rumänischen Staat übergeben, weil ihm, wie er ausgeführt hat, keine http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-1970-N-31315239 1 von 6 4/22/2022

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