13 f / Der Sachverständige Dr. SE, hat für das Gericht nachvollziehbar dargelegt, dass es auch beim Schwein ähnlich wie bei Menschen DNA Profile gibt, die zwar nicht ganz so verlässlich sind wie beim Menschen - das hänge mit der engen Schweinezucht zusammen -, es hier aber eine 99-prozentige Sicherheit gäbe, dass das Blut am Lieferschein und ein Teil des auf dem jüdischen Friedhof in Gotha gefundenen Bluts und ein anderer Teil des in Gotha gefundenen Blutes mit dem auf dem jüdischen Friedhof in Erfurt gefundenen Blutes identisch sei. Der Sachverständige sprach in diesem Zusammenhang von "praktisch erwiesen". Der Umstand, dass offenbar neben dem beim Zeugen BR erworbenen Bluts auch noch weiteres Schweineblut verwendet wurde, kann nach Auffassung der Kammer die Angeklag- ten nicht entlasten. Offenbar hat der Angeklagte GW noch anderweitig Schweineblut ge- kauft. Bei der Gesamtabwägung bedeutet das für die Kammer, dass die beiden Taten nur in einem engen gemeinsamen räumlichen wie zeitlichen Zusammenhang stehen können und der Tä- ter von Gotha zusammen mit dem Täter in Erfurt kooperiert haben muss. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme können das nach Ansicht der Kammer nur die Angeklagten CHE, und FE gewesen sein. aus der Dass es sich nicht um ein und denselben Täter gehandelt haben kann, ergibt sich GM zeitlichen Nähe. Nach Auffassung der Kammer war der Täter in Gotha der Angeklagte der Täter in Erfurt der Angeklagte Fun Der Diese Annahme rechtfertigt sich schon aus der Wohnsituation der beiden Angeklagten. des jüdiAngeklagte stammt aus Gotha, der Angeklagte FERSEEEEER wohnt in der Nähe schen Friedhofs in Erfurt. Zudem hat die Handyauswertung nach Angaben des Zeugen BGM Handy des Angeklagten GYB.am ergeben, dass das 17. November 2008 nicht in Erfurt, sondern in Gotha ein- geloggt war. Damit kann der Angeklagte GYR.icht der Täter der Tat in Erfurt gewesen sein. Das Handy des Angeklagten FOEEEEER befand sich nach Angaben des Zeugen BER aber auch nicht in Gotha, so dass als Täter in Gotha nur der AngeklagteCB kommt. Dass der Angeklagte Ckdem Angeklagten FREE in Betracht das aus Gotha stam- Zeuge BEER bekundet hat, befand sich das Handy des Angeklagten Cham vember 2008 in Erfurt. 14. No- sein. Nach aller Lebenserfahrung können die Taten nur wie festgestellt begangen worden nn g. Wie der mende Blut übergeben haben kann, ergibt sich ebenfalls aus der Handyauswertun un m /

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