11 che beim Arzt wegen der Diabetis des Angeklagten GW Dies ergibt sich aus der Auswer- tung der verlesenen Handydaten und der Aussage des Zeugen BEER Auch die Einlassung des Angeklagten FE sicht die Kammer als widerlegt an. Es mag möglich sein, aus einem Schweinekopf eine Lampe zu bauen. Das ist aber nach Ansicht des Gerichts lediglich eine Schutzbehauptung. Auffallend ist bereits, dass die Bestellung zweier ganzer Schweineköpfe genau am gleichen Tag in Gotha wie in Erfurt erfolgte. Nach Aussage aller aus dem Fleischereigewerbe stammenden Zeugen hat es in den letzten Jahren Überhaupt gar keine Bestellung auch nur eines einzigen ganzen Schweinekopfes gegeben. So haben die Zeugen Ep LEERE und SHE VEEEP. ERBE. übereinstimmend ausgesagt, im Fleischereigewerbe sei es eine absolute Ausnahme, dass überhaupt ein ganzer Schweinekopf bestellt wird. So hat der Zeu- ge BEER Cie letzten 30 Jahren, die Zeugin WW in den letzten 22 Jahren überhaupt keinen kompletten Schweinekopf verkauft. Es ist unglaubhaft, dass der Angeklagte Gi genau am gleichen Tag wie der Angeklagte Er HERE BT ESTER TEEN FETTE TE FOREEREEER einen ganzen Schweinekopf für einen Gag bestellt, aber das Blut für eine Blut- kuchen verwenden will und just am gleichen Tag der Angeklagte Fa Lampe mit ebenfalls einen ganzen Jen Bau der Schweinekopf realisieren will, bei der Bestellung aber angeblich ihn für eine Gulaschkanone verwenden zu wollen. Bei der Bestellung im REWEMarkt in Erfurt erklärte der Angeklagte FOEEEEEERB nach Angaben der Zeugin WE ganzen Kopf für die Verwendung bei einer Gulaschkanone. Also hat auch der Angeklagte FÜGE - ähnlich wie der Angeklagte GRmacht, den wofür der Schweinekopf verwendet werden bei der Bestellung andere Angaben gesoll, als in seiner gerichtlichen Einlas- sung. Des Weiteren wäre es für den Angeklagten G@Runschwer möglich gewesen, seinen ganzen Kopf dem Angeklagten FEB zur Anfertigung der Lampe zu übergeben und im Gegenzug dafür die beiden halben Kopfhälften des Angeklagten FEN zur Anferti- gung des Blutkuchens zu verwenden, nachdem sich in Erfurt die Falschlieferung herausgestellt hatte. Die Kammer geht daher davon aus, dass der Angeklagte FREEden im REWE-Markt jedenfalls ausweislich des verlesenen Kalenderblattes des REWE-Marktes auf den Namen FÜEEREBER bestellte Schweinekopf für die Aktion am jüdischen Friedhof in Erfurt analog der Attacke am jüdischen Friedhof in Gotha verwenden wollte. Es bleibt einzig der Schluss, dass die beiden Schweineköpfe sowohl in Erfurt und in Gotha eingesetzt werden sollten. Da es in Erfurt aber keinen ganzen Schweinekopf gab, kam nur in PIE Gotha ein solcher zum Einsatz.

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