14 / ; ; V. f der Tat hat sich der Angeklagte GER hinsichtlich Aufgrund des festgestellten Sachverhalts ung der Totenruhe in Tateinheit mit Volksverhetz am 17. November in Gotha der Störung in Verbindung mit mit Abs. 1, 130 Abs. 1 Ziffer 2 Abs. 3 gemäß 88 168 Abs. 2 in Verbindung sich der Angecht. Hinsichtlich der Tat in Erfurt hat 8 6 Absatz 1 VölkerStGB schuldig gema 2 StGB schuldig gein Mittäterschaft gemäß $ 25 Abs. klagte der Störung der Totenruhe macht. Angeklagten insamen Tatentschluss mit dem geme m eine auf i dabe hte beru Die Tat in Erfurt einen we- FOR. h die Lieferung des Blutes auch Der Angeklagte GEB leistete durc zu eigen. Tat des Angeklagten FERNER die sich te mach und ag eitr sentlichen Tatb $ 53 StGB. stehen in Tatmehrheit gemäß Die Taten in Gotha und Erfurt täter festgestellten Sachverhalts der Mit des nd gru auf sich hat ER EN EE Der Angeklagte FORE g mit Abs. 1, 25 Abs. äß 88 168 Abs. 2 in Verbindun enruhe gem begangenen Störung der Tot 2 StGB schuldig gemacht. V. die Tat in Gotha vom Strafrahmen Angeklagten cr beim war Strafzumessung Bei der Strafe androht zugehen, der die schwerste aus en ahm afr Str dem als des $ 130 Abs. 3 StGB (8 52 Abs. 2 StGB). en ist der Strafrahr Geldstrafe vor. Da hingeg ode ren Jah fünf zu bis afe Er sieht Freiheitsstr Geldafe bis zu drei Jahren oder str its ihe Fre nur se die weil dere, men des $ 168 StGB der mil strafe vorsieht. gameen der Freiheitsstrafe $ 168 StGB auszugehen, des en ahm afr Str vom Für die Tat in Erfurt war dstrafe vorsieht. bis zu drei Jahren oder Gel htigung finden, Angeklagten CuRBerücksic des n ste Gun zu n kan ng Bei der Strafzumessu traft ist. dass er bislang nicht vorbes druck sei, dass beide Taten ein Aus len tel zus ein r abe war CR Zulasten des Angeklagten Aufsehen war, in der Öffentlichkeit für Ziel ihr es und en war ung ner rechtsextremen Gesinn haben die beiden hlich Glaubens zu beleidigen. Tatsäc hen isc jüd en sch Men und zu sorgen Aufsehinaus in der Öffentlichkeit für nd hla tsc Deu r übe ar sog rt Taten in Gotha und in Erfu geänAngeklagte bis heute nichts 4 1 . An seiner Einstellung hat der hen und Empörung gesorgt. Gotha zwei TatbeAngeklagte bei der Tat in der s das , gen hti sic ück dert. Ferner war zu ber Realisierung der beiden Ta- der htigung fand auch, dass bei stände verwirklichte. Berücksic

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