Das Motiv der beiden Angeklagten, die nach Ansicht der Kammer jeweils eine rechtsextreme Einstellung aufweisen, war dabei, dass die Verwendung eines Schweinekopfes und Schwei- neblut gegenüber Menschen jüdischen Glaubens eine schwere Beleidigung darstellt. Dass der Angeklagte G$offenbar eine rechtsextreme Gesinnung besitzt, ergibt sich zum einen aus seiner eigenen Bemerkungen bei den Angaben zu den persönlichen Verhältnissen, er habe sich dem Nationalsozialismus verschrieben. Zudem hat der Zeuge N ausgesagt, er habe im Sommer, als ihn der Angeklagte ärmellos beim Grillen begegnet sei, gemeinsam mit seiner Frau beim Angeklagten am Oberarm ein Tattoo gesehen, in dem ein Hakenkreuz integriert war. Zudem sprechen die bei der Wohnungsdurchsuchung aufgefundenen unzähligen Nazidevotionalien eine eindeutige Sprache. Es ist schlicht unglaubhaft, hier nur von ei- ner Militariensammlung zu sprechen. Auch der Angeklagte FEEEEER handelte aus dem gleichen Motiv. Zwar stellt er auch in an. Abrede eine rechtsextreme Gesinnung zu haben, die Kammer sieht das als widerlegt Auch beim Angeklagten FÜREEMEIEBist bei der Wohnungsdurchsuchung eine Fahne geseHauptverhen worden, die SS-Runen aufwies. Zudem erschien der Angeklagte zum ersten handlungstag bekleidet mit einem Gürtel mit einer Wehrmachtskoppel als Schloss. steht für Dass der Angeklagte GWdem Angeklagten FREEEEEER das Blut übergeben hat, beiden Angeklagten die Kammer ebenfalls fest. Für die Verknüpfung der beiden Taten unter an den Angespricht zunächst der Umstand der versendeten SMS des Angeklagten Gi hatte klagten FÜgnugn mit dem Hinweis, das Blut müsse gerührt werden. Diese SMS sprechen hier den Hintergrund, das Blut für die geplante Attacke flüssig zu halten. Zudem den Schweinskopf auch die beiden an den jüdischen Friedhöfen und dem Lieferschein für dass der des Angeklagten Ggefundenen Blutspuren. Der Zeuge BEER Hat ausgesagt, sichergestellte Lieferschein eine Blutanhaftung aufgewiesen habe. hat bekundet, dass es sich bei diesem Lieferschein um denjenigen aus Der Zeuge BU esen habe. der Bestellung Glhandele, der bei der Anlieferung einen Blutfleck aufgewi Blutspuren gefunDer Zeuge Al@Mhat bestätigt, dass am Friedhof in Erfurt entsprechende mit dem Blut in Goden worden sein, deren Untersuchung ergeben habe, dass sie zum Teil beim Zeugen BEE tha identisch sei, am LieferWie der Sachverständige Dr. SEWEPzweifelsfrei festgestellt hat, ist das Blut ur. Hinzu schein identisch mit der einen am jüdischen Friedhof gefundenen Schweineblutsp kommt, dass sowohl am jüdischen Friedhof in Gotha eine weitere Schweineblutspur gefunden wurde, die mit einer der am jüdischen Friedhof in Erfurt gefunden Blutspur übereinstimmt. 1 !H | | || ! i

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