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BGH, Urteil vom 02.11.1960 – IV ZR 114/60LG Berlin; KG10.08.1959
BeckRS 1960, 31375873
BGH, Urteil vom 02.11.1960 – IV ZR 114/60LG Berlin; KG10.08.1959
Titel:
BGH: Urteil vom 02.11.1960 - IV ZR 114/60
Normenkette:
§ 56 BEG
Amtlicher Leitsatz:
Hat der Verfolgte zur Durchführung des Vermögenstransfers Vermögensgegenstände,
insbesondere Wertpapiere, erworben, um sie gegen Zahlungsmittel in ausländischer Währung
zu veräußern, so ist für die Berechnung des Transferschadens der Wert der Gegenstände oder
Kurs der Papiere maßgebend, den sie in dem Zeitpunkt hatten, in dem dem Verfolgten die
Veräußerung erstmals rechtlich möglich war. Hat der Verfolgte die Vermögensgegenstände
dadurch verwertet, daß er sie auf einen Kibbuz, in den er aufgenommen wurde, übertragen
hat, so ist für die Bewertung der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Verfolgte zu der
Übertragung rechtlich in der Lage war.
Schlagworte:
Verkündet am 2. November 1960
Pfauz, Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
Text1
hat der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs auf die mündliche Verhandlung vom 28. Oktober 1960 unter
Mitwirkung des Senatspräsidenten Ascher und der Bundesrichter Johannsen, Wüstenberg, Maaß und Dr.
Loewenheim
für Recht erkannt:
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 17. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom
10. August 1959 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung,
auch über die außergerichtlichen Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Das Verfahren des Revisionsrechtszuges ist frei von gerichtlichen Gebühren und Auslagen.
Von Rechts wegen
Der am ... 1913 geborene Kläger ist Jude. Nachdem er 1934 vom Studium der Medizin
ausgeschlossen worden war, erlernte er die Landwirtschaft. Im Jahre 1937 wanderte er von BerlinWest nach Palästina aus, um in der Kollektivsiedlung (K.) H. als Landwirt zu arbeiten. Seitdem lebt
er dort.
Bei seiner Auswanderung erwarb er Inhaberobligationen der Palestine Agricultural Settlement
Association Ltd. (PASA), die die landwirtschaftliche Ansiedlung in Palästina durch Gewährung
langfristiger Kredite förderte, und zwar 13 Schuldverschreibungen zu nominell je 100 £P für 26.520
RM. Die Schuldverschreibungen waren mit 4 % jährlich verzinslich und sollten nach 5 Jahren durch
Auslosung zu pari in jährlichen Raten von je 1/20 des gesamten quittierten Betrages getilgt
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