Der Antragsgegner zu 1. und die Antragsgegnerin zu 2. haben die beantragten Maßnahmen zu dulden.
Beim Antreffen von Minderjährigen ist bei der Durchführung der angeordneten Maßnahmen diesen gegenüber mit der gebotenen Zurückhaltung vorzugehen.
Die Kosten des Verfahrens haben die Antragsgegner zu tragen.
Im Wege der Amtshilfe wird das Hessische Landeskriminalamt ersucht,
diesen Beschluss an den Antragsgegner zu 1, Herrn …, sowie der Antragsgegnerin zu 2, Frau …, beide wohnhaft …, Frankfurt am Main, zuzustellen.
Gründe
I.
1
Durch verbotsbehördliche Verfügung des Bundesministeriums des Innern und für
Heimat (im folgenden „Bundesministerium“) vom 4. August 2023 – … – wurde festgestellt, dass sich die Vereinigung „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V.“ gegen die verfassungsmäßige Ordnung
und gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, sie und alle Teilorganisationen, genannt „Gefährtschaften“, „Gilden“ und „Freundeskreise“, sowie die Teilorganisation „Familienwerk e.V.“ deshalb verboten sind und aufgelöst werden sowie verboten, Ersatzorganisationen für den Verein und dessen Teilorganisation zu bilden oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzuführen. Weiter wurden im einzelnen bestimmte Internetseiten und Kennzeichen verboten, das Vermögen, Forderungen Dritter, soweit sie nach Art, Umfang oder Zweck eine vorsätzliche Förderung der gesetzeswidrigen Bestrebungen darstellten oder soweit sie begründet wurden, um Vermögenswerte zu entziehen oder den Wert zu mindern, weiter Sachen Dritter, soweit der Berechtigte durch Überlassung die gesetzwidrige Bestrebung vorsätzlich gefördert hat oder
die Sachen zur Förderung dieser Bestrebungen bestimmt sind, beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen sowie hinsichtlich der Verbotsteile die sofortige Vollziehung angeordnet.
2
Mit Vollzugs- und Ermittlungsersuchen vom 12. Juli 2023 wandte sich das Bundesministerium an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport, das seinerseits durch
Erlass vom 14. August 2023 – II3-05b06.07.01-23/003 –das Hessische Landeskriminalamt
mit der Durchführung der entsprechenden Maßnahmen beauftragte.
3
Mit Antragsschrift vom 24. August 2023 hat sich das Hessische Landeskriminalamt
an das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main gewandt und den Erlass einer richterlichen Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung beantragt. Zur Begründung hat
der Antragsteller im Wesentlichen vorgebracht, es bestünden hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass im Zusammenhang mit den beantragten Durchsuchungsmaßnahmen bei
den Antragsgegnern Gegenstände, Unterlagen, Dokumente und Druckwerke aufgefunden würden, die die ideologische und politische Ausrichtung, die finanziellen Grundlagen und die Aktivitäten der Vereinigung „Die Artgemeinschaft - Germanische GlaubensGemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V.“ aufzeigten. Es sei zudem davon
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