Tenor: 1. Die Angeklagte ist schuldig der ö entlichen Au orderung zu Stra aten in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Volksverhetzung, sowie der Billigung von Stra aten in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Volksverhetzung und mit Verbreiten von Propagandami eln terroris scher Organisa onen. Sie wird deswegen zu einer Gesam reiheitsstrafe von 1 (einem) Jahr und 10 (zehn) Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. 2. Das Mobiltelefon Apple iPhone, gesichert zu ..., nebst SIM-Karte, gesichert zu ..., werden eingezogen. 3. Die Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe: 1 Gegenstand des Verfahrens ist die Verbreitung hetzerischer und zu Gewalt aufrufender sowie teilweise an semi scher Posts durch die XXjährige Angeklagte im August 2022 und im Oktober 2023 über ihr I.--Pro l @.... Dabei standen die Taten aus dem Oktober 2023 im Zusammenhang mit dem Angri der Terrororganisa on Hamas auf die israelische Bevölkerung am 7. Oktober 2023, bei der mehr als 1.200 Menschen getötet, tausende verletzt und über 240 Geiseln en ührt wurden, sowie mit den anschließenden, teils gewaltsamen propaläs nensischen Protesten in B. und andernorts. I. Persönliche Verhältnisse 2 Die zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung XX Jahre alte und ledige Angeklagte ist deutsche Staatsangehörige und in Aa. (Dänemark) geboren, wo sich ihre im Libanon geborenen Eltern nach ihrer Flucht vor dem libanesischen Bürgerkrieg niedergelassen ha en. Die Angeklagte hat zwei Geschwister, eine jüngere Schwester und einen jüngeren Bruder. Während der Schulzeit der Angeklagten, zu Beginn der 2000er-Jahre, zog die Familie nach B.. Als die Angeklagte elf Jahre alt war, kam es zur Trennung der Eltern. Sie wuchs fortan mit ihren Geschwistern im Haushalt der alleinerziehenden Mu er in einer Wohnung in B.-R. auf. Der Kontakt der Familie zum Vater bestand auch nach der Trennung fort. 3 Nach einer unau älligen Grundschulzeit gestaltete sich die Zeit in der Oberschule für die Angeklagte wegen ihres während der Pubertät frechen und rebellischen Verhaltens zeitweise problema sch, so dass die Angeklagte die Oberschule nach der zehnten Klasse ohne Schulabschluss verließ. In den anschließenden Jahren gelang es ihr jedoch, den mi leren Schulabschluss nachzuholen, ihr Fachabitur zu erwerben und im Jahr 2019 im Alter von 21 Jahren eine Ausbildung zur Metallogra n erfolgreich abzuschließen. Nach ihrer Ausbildung absolvierte die Angeklagte ein Prak kum bei der Firma ... in Ma., welches sie im März 2020 beendete, als in Europa die ersten Maßnahmen zur Eindämmung der weltweiten Coronaviruspandemie begannen. 4 Die Angeklagte interessierte sich für ein Studium der Metallogra e, für das sie jedoch nach Aa... in BW hä e umziehen müssen. Sta dessen begann sie daher zum Sommersemester 2020 ein Studium für Verfahrenstechnik und tt tf ff ff ti ft fi ti ft tf tt ti tt ff tt ff ti fi ti fi ti ti ff ti tt tt Green Engineering in B., das während der Zeit der Einschränkungen des ö entlichen Lebens im

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