war die darin jedenfalls bis zur Verlegung der Bronzeplatte zum Ausdruck kommende Aussage aber geeignet, ihn unmittelbar in eigenen Rechten zu betreffen.
11
Wie unter a) dargestellt, verhöhnt und verunglimpft das beanstandete Relief isoliert betrachtet das gesamte jüdische Volk und seine Religion, mithin das
Judentum als Ganzes.
Geltungs-
Durch eine solche Darstellung wird unmittelbar auch der
und Achtungsanspruch
eines jeden
in Deutschland
lebenden
Juden
angegriffen (vgl. Senatsurteil vom 18. September 1979 - VIZR 140/78, BGHZ 75,
160, juris Rn.
-Jud
Süß
15; BGH,
[insoweit in BGHSt
- 3 StR 55/60, BGHSt
Federal
Urteile vom
Reserve
25. Juli 1963
- 3 StR
19, 63 nicht abgedruckt];
4/63, juris Rn.
vom
14
21. April 1961
16, 49, juris Rn. 27 - zur Schrift von Eustace Mullins "The
Conspiracy";
BVerfGK
15, 93, juris Rn. 25 f. - Holocaust auf
dem Teller). Diese Personengruppe ist durch den nationalsozialistischen Völkermord zu einer Einheit verbunden, die sie aus der Allgemeinheit hervortreten lässt
(vgl. BGH,
Beschluss vom
28. Februar
1958 - 1 StR 387/57,
BGHSt
11, 207,
209). Der vom deutschen Staat im Zweiten Weltkrieg mit dem Ziel der Ausrottung
des jüdischen Volkes begangene Massenmord an Juden prägt den Geltungsanspruch und Achtungsanspruch eines jeden in Deutschland lebenden Juden (vgl.
Senatsurteil vom
Rn. 15; BGH,
18. September
Urteil vom
juris Rn. 9; BVerfGK
1979
- VI ZR
140/78,
BGHZ
75,
15. Dezember 1994 - 1 StR 656/94, NJW
160, juris
1995, 340,
15, 93, juris Rn. 25 f. - Holocaust auf dem Teller; EGMR,
NJW 2014, 137 Rn. 49 - Peta Deutschland gegen Deutschland; Burkhardt/Peifer
in Wenzel,
Das
Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Auflage, S. 297;
Soehring in Hoene/Soehring, Presserecht, 6. Auflage, $ 13 Rn. 13.40; Brändel/
Schmitt
in Götting/Schertz/Seitz,
Handbuch
Persönlichkeitsrecht,
2. Auflage,
$ 30 Rn. 9). Es gehört zum personalen Selbstverständnis eines jeden von ihnen,
als Teil einer durch das unfassbare Unrecht herausgehobenen
Personengruppe
begriffen zu werden, die besonders verletzlich ist und der gegenüber eine besondere
moralische
Verantwortlichkeit
aller
anderen
Deutschen
besteht;
dieses