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christlichen
Kirche - wird dem
Relief der rechtsverletzende Aussagegehalt
ge-
nommen.
17
Anders als die Revision meint, trägt ein solches Vorgehen der besonderen
historischen
tens ebenso
und ethischen
gut Rechnung
Situation, in die der Streitfall eingebettet ist, mindes-
wie die vom
Kläger beanspruchte
Entfernung
des
Reliefs. Das an der Kirchenfassade befindliche Relief ist Ausdruck und Beleg des
christlichen Antijudaismus, der sich über Jahrhunderte hinzog und Grundlage für
den Antisemitismus und schließlich die Shoah war (Klatt in Zeitzeichen, Evangelsche
Kommentare
Landesamt
zu
Religion
für Denkmalpflege
und
und
Gesellschaft,
Archäologie
1/2018,
12;
Sachsen-Anhalt,
Wolffsohn
Kleine
in
Hefte
zur Denkmalpflege 15, 2020, S. 13 f.; ders. "Eine perverse Sauerei", https://www.
deutschlandfunk.de/michael-wolffsohn-ueber-die-wittenberger-judensau-eine100.html, abgerufen am
14. Mai 2022). Hinreichend kontextualisiert illustriert es
die Mitverantwortung der christlichen Kirche für die jahrhundertelange Ausgren-
zung, Verfolgung und Ermordung von Juden und ermöglicht eine Aufklärung und
inhaltliche Auseinandersetzung
tismus
entgegenzutreten
mit dem Ziel, Hass, Ausgrenzung und Antisemi-
(Wolffsohn,
"Eine
perverse
Sauerei",
https://www.
deutschlandfunk.de/michael-wolffsohn-ueber-die-wittenberger-judensau-eine-
100.html, abgerufen am 14. Mai 2022).
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bb) Die Revision wendet sich auch ohne Erfolg gegen die Beurteilung des
Berufungsgerichts, die Beklagte habe sich von dem
im Relief verkörperten Aus-
sagegehalt erfolgreich distanziert und dieses in ein Mahnmal
Gedenkens
und der Erinnerung
an die jahrhundertelange
Verfolgung von Juden bis hin zum Holocaust umgewandelt.
zum Zwecke des
Diskriminierung
und