Der VI. Zivilsenat des
Bundesgerichtshofs
hat auf die mündliche
Verhandlung
vom 30. Mai 2022 durch den Vorsitzenden Richter Seiters, die Richterinnen von
Pentz und Dr. Oehler, den Richter Dr. Klein und die Richterin Dr. Linder
für Recht erkannt:
Die Revision des Klägers gegen
Oberlandesgerichts
Naumburg
das Urteil des 9. Zivilsenats des
vom
4. Februar 2020 wird zurück-
gewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Von Rechts wegen
Tatbestand:
Der Kläger verlangt von der beklagten
Kirchengemeinde
die Entfernung
eines Sandsteinreliefs von ihrer Kirchenfassade.
Die Beklagte ist Eigentümerin der unter Denkmalschutz stehenden Wittenberger Stadtkirche,
an deren Außenfassade
sich seit etwa dem
Jahr 1290 ein
Sandsteinrelief befindet. Es zeigt unter anderem eine Sau, an deren Zitzen zwei
Menschen
ebenfalls
saugen,
durch
die durch ihre Spitzhüte als Juden
seinen
Hut
als
Jude
zu
identifiziert werden.
identifizierender
Mensch
hebt
Ein
den
Schwanz der Sau und blickt ihr in den After. Im Jahr 1570 wurde in Anlehnung
an zwei von Martin Luther 1543 veröffentlichte antijudaistische Schriften über der