- 12 - christlichen Kirche - wird dem Relief der rechtsverletzende Aussagegehalt ge- nommen. 17 Anders als die Revision meint, trägt ein solches Vorgehen der besonderen historischen tens ebenso und ethischen gut Rechnung Situation, in die der Streitfall eingebettet ist, mindes- wie die vom Kläger beanspruchte Entfernung des Reliefs. Das an der Kirchenfassade befindliche Relief ist Ausdruck und Beleg des christlichen Antijudaismus, der sich über Jahrhunderte hinzog und Grundlage für den Antisemitismus und schließlich die Shoah war (Klatt in Zeitzeichen, Evangelsche Kommentare Landesamt zu Religion für Denkmalpflege und und Gesellschaft, Archäologie 1/2018, 12; Sachsen-Anhalt, Wolffsohn Kleine in Hefte zur Denkmalpflege 15, 2020, S. 13 f.; ders. "Eine perverse Sauerei", https://www. deutschlandfunk.de/michael-wolffsohn-ueber-die-wittenberger-judensau-eine100.html, abgerufen am 14. Mai 2022). Hinreichend kontextualisiert illustriert es die Mitverantwortung der christlichen Kirche für die jahrhundertelange Ausgren- zung, Verfolgung und Ermordung von Juden und ermöglicht eine Aufklärung und inhaltliche Auseinandersetzung tismus entgegenzutreten mit dem Ziel, Hass, Ausgrenzung und Antisemi- (Wolffsohn, "Eine perverse Sauerei", https://www. deutschlandfunk.de/michael-wolffsohn-ueber-die-wittenberger-judensau-eine- 100.html, abgerufen am 14. Mai 2022). 18 bb) Die Revision wendet sich auch ohne Erfolg gegen die Beurteilung des Berufungsgerichts, die Beklagte habe sich von dem im Relief verkörperten Aus- sagegehalt erfolgreich distanziert und dieses in ein Mahnmal Gedenkens und der Erinnerung an die jahrhundertelange Verfolgung von Juden bis hin zum Holocaust umgewandelt. zum Zwecke des Diskriminierung und

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