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BGH, Urteil vom 29.10.1970 – IX ZR 109/68LG Mainz; OLG
Koblenz09.02.1967
BeckRS 1970,
31384521
BGH, Urteil vom 29.10.1970 – IX ZR 109/68LG Mainz; OLG Koblenz09.02.1967
Titel:
BGH: Urteil vom 29.10.1970 - IX ZR 109/68
Normenkette:
§ 43 BEG
Amtlicher Leitsatz:
Ein heimkehrwilliger Verfolgter, der deutscher Staatsangehöriger war oder rechtswidrig
ausgebürgert wurde, hat den Schutz des Deutschen Reiches im Sinne des §43 Abs. 1 Satz 2
Nr. 1 BEG auch dadurch verloren, daß er aus Verfolgungsgründen nicht nach Deutschland
zurückkehren konnte. Eine darauf beruhende Freiheitsentziehung durch einen ausländischen
Staat kann entschädigungsfähig sein.
Schlagworte:
Verkündet am 29. Oktober 1970
Ehrenberger, Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
Text1
BUNDESGERICHTSHOF
URTEIL
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat ohne mündliche Verhandlung am 29. Oktober 1970 unter
Mitwirkung des Senatspräsidenten Mai und der Bundesrichter Maaß, Dr. Graf, Zorn und Fuchs
für Recht erkannt:
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 5. Zivilsenats - Entschädigungssenats - des
Oberlandesgerichts Koblenz vom 9. Februar 1967 aufgehoben und der Rechtsstreit zur anderweiten
Verhandlung und Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten der Revision, an das
Berufungsgericht zurückverwiesen.
Das Revisionsverfahren ist gebühren- und auslagenfrei.
Von Rechts wegen
Der in F./Schlesien geborene jüdische Kläger besaß die deutsche Staatsangehörigkeit. Er war seit
April 1933 Prokurist und seit August 1936 Gesellschafter der Firma J
K. in F.. Vom 7. bis 14.
August 1935 war er in Schutzhaft. Am 10. November 1938 erfuhr er, daß er erneut verhaftet
werden sollte. Deshalb floh er und hielt sich in der Folgezeit an verschiedenen Orten auf. Am 19.
Dezember 1938 kehrte er nach F. zurück. Er betrieb seine Auswanderung nach Kuba. Am 13. Mai
1939 fuhr er von Hamburg mit dem Schiff "St. Louis" ab. In seinem Paß warein "J" eingetragen.
Das Schiff erhielt in Kuba keine Landeerlaubnis. Der Kläger fuhr deshalb wieder nach Europa
zurück. Er durfte im Juni 1939 in England an Land gehen, aber keine Arbeit aufnehmen und kam in
das Flüchtlingslager Richborough bei Sandwich. Dort wurde er am 12. Mai 1949 interniert und im
Juli 1940 mit dem Dampfer "Dunera" nach Australien gebracht, wo er bis 8. Oktober 1942 in
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4/25/2022