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BGH, Urteil vom 22.10.1970 – IX ZR 47/68LG Hildesheim; OLG
Celle05.07.1967
BeckRS 1970,
31384513
BGH, Urteil vom 22.10.1970 – IX ZR 47/68LG Hildesheim; OLG
Celle05.07.1967
Titel:
BGH: Urteil vom 22.10.1970 - IX ZR 47/68
Normenkette:
§ 4a BEG
Amtlicher Leitsatz:
Ein Anspruch auf Entschädigung nach §4 a BEG ist der Witwe eines Verfolgten, die vor dem 18.
September 1965 wieder geheiratet hat, nicht erwachsen. Er erlischt, wenn die Berechtigte sich
nach diesem Zeitpunkt wieder verheiratet. Das gilt auch dann, wenn die spätere Ehe durch den
Tod des Mannes oder auf andere Weise aufgelöst worden ist.
Rechtskraft:
rechtskräftig
Verkündet am 22. Oktober 1970
Pohl, Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
Text1
BUNDESGERICHTSHOF
URTEIL
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat ohne die mündliche Verhandlung am 22. Oktober 1970 unter
Mitwirkung des Senatspräsidenten Mai und der Bundesrichter Maaß, von der Mühlen, Henkel und Fuchs
für Recht erkannt:
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 5.
Juli 1967 wird zurückgewiesen.
Das Revisionsverfahren ist gebühren- und auslagenfrei. Die außergerichtlichen Kosten trägt die
Klägerin.
Von Rechts wegen
Die Klägerin hatte am 9. August 1933 den jüdischen Kaufmann P
S. geheiratet. Er wurde am 12.
November 1938 von dem Wohnsitz der Ehegatten in L. in das Konzentrationslager Buchenwald
gebracht, am 15. Dezember 1938 daraus entlassen und starb sechs Tage später in L.. Die Klägerin
ist seine Alleinerbin. Sie wanderte im Mai 1939 nach Großbritannien aus. Dort heiratete sie am 2.
Mai 1945 A
W.. Diese Ehe ist seit 13. Juni 1960 rechtskräftig geschieden.
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