- Quelle: beck-online DIE DATENBANK BGH, Urteil vom 22.10.1970 – IX ZR 47/68LG Hildesheim; OLG Celle05.07.1967 BeckRS 1970, 31384513 BGH, Urteil vom 22.10.1970 – IX ZR 47/68LG Hildesheim; OLG Celle05.07.1967 Titel: BGH: Urteil vom 22.10.1970 - IX ZR 47/68 Normenkette: § 4a BEG Amtlicher Leitsatz: Ein Anspruch auf Entschädigung nach §4 a BEG ist der Witwe eines Verfolgten, die vor dem 18. September 1965 wieder geheiratet hat, nicht erwachsen. Er erlischt, wenn die Berechtigte sich nach diesem Zeitpunkt wieder verheiratet. Das gilt auch dann, wenn die spätere Ehe durch den Tod des Mannes oder auf andere Weise aufgelöst worden ist. Rechtskraft: rechtskräftig Verkündet am 22. Oktober 1970 Pohl, Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Text1 BUNDESGERICHTSHOF URTEIL Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat ohne die mündliche Verhandlung am 22. Oktober 1970 unter Mitwirkung des Senatspräsidenten Mai und der Bundesrichter Maaß, von der Mühlen, Henkel und Fuchs für Recht erkannt: Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 5. Juli 1967 wird zurückgewiesen. Das Revisionsverfahren ist gebühren- und auslagenfrei. Die außergerichtlichen Kosten trägt die Klägerin. Von Rechts wegen Die Klägerin hatte am 9. August 1933 den jüdischen Kaufmann P S. geheiratet. Er wurde am 12. November 1938 von dem Wohnsitz der Ehegatten in L. in das Konzentrationslager Buchenwald gebracht, am 15. Dezember 1938 daraus entlassen und starb sechs Tage später in L.. Die Klägerin ist seine Alleinerbin. Sie wanderte im Mai 1939 nach Großbritannien aus. Dort heiratete sie am 2. Mai 1945 A W.. Diese Ehe ist seit 13. Juni 1960 rechtskräftig geschieden. http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-1970-N-31384513 1 von 2 6/7/2022

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