- Quelle: beck-online DIE DATENBANK BGH, Beschluss vom 20.01.1970 – IX ZB 470/68LG Hamburg; OLG Hamburg14.02.1968 BeckRS 1970, 31385527 BGH, Beschluss vom 20.01.1970 – IX ZB 470/68LG Hamburg; OLG Hamburg14.02.1968 Titel: BGH: Beschluss vom 20.01.1970 - IX ZB 470/68 Normenkette: Art. III Nr. 4 BEG-SchlußG Amtlicher Leitsatz: Zur Ausübung der Rentenwahl durch die Witwe eines berufsgeschädigten Verfolgten. Rechtskraft: rechtskräftig Text1 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat unter Mitwirkung des Senatspräsidenten Mai und der Bundesrichter Maaß, von der Mühlen, Zorn und Dr. Woesner in der Sitzung vom 20. Januar 1970 beschlossen: Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 9. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts zu Hamburg vom 14. Februar 1968 wird zurückgewiesen. Das Beschwerdeverfahren ist gebühren- und auslagenfrei; die außergerichtlichen Kosten trägt die Klägerin. Die Beschwerdeführerin ist die Witwe eines am 13. Juli 1964 verstorbenen jüdischen Verfolgten. Dieser hatte wegen Verdrängung aus selbständiger Erwerbstätigkeit Ansprüche für Berufsschaden geltend gemacht und unter Verzicht auf das Rentenwahlrecht die Zahlung einer Kapitalentschädigung verlangt. Durch Vergleich vom 27. Mai/6. Juli 1961 gewährte die Beklagte ihm 40.000 DM Kapitalentschädigung zur Abgeltung aller Ansprüche im beruflichen Fortkommen. Im August 1966 beantragte die Beschwerdeführerin, ihr für den Berufsschaden ihres Ehemannes nach Art. III Nr. 4 BEG-SchlußG die Witwenrente zu gewähren. Das lehnte die Entschädigungsbehörde ab. Die Klage der Beschwerdeführerin ist erfolglos geblieben. Das Berufungsgericht hat ein Rentenwahlrecht der Klägerin nach Art. III Nr. 4 BEG-SchlußG verneint. Es ist der Ansicht, die von dem Ehemann der Klägerin nicht gewählte Entschädigung habe http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-1970-N-31385527 1 von 3 6/7/2022

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