Oberlandesgericht Dresden Zivilsenat Aktenzeichen: 4 W 876/21 Landgericht Dresden, 3 O 1471/21 EV BESCHLUSS In Sachen M...... S......, ... - Antragsteller und Beschwerdeführer Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J...... K......, ... gegen U...... R......, ... - Antragsgegner und Beschwerdegegner Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M...... + B......, ... wegen Unterlassung hier: Kostenbeschwerde hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden durch Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht S...... als Einzelrichter ohne mündliche Verhandlung am 10.12.2021 beschlossen: 1. Auf die sofortige Beschwerde des Verfügungsklägers wird der Beschluss des Landgerichts Dresden vom 5.10.2021 abgeändert. Die Kosten des Verfügungsverfahrens werden dem Verfügungsbeklagten auferlegt. 2. Der Verfügungsbeklagte trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens beträgt bis zu 1500,- €.

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