(231 Js 1946/12) nach § 170 Abs. 2 StPO ein, weil die „an sich tatbestandliche Äußerung“ nicht öffentlich erfolgt sei. 10 Unter dem 5. Dezember 2012 zog die Bundespolizeidirektion Berlin das Disziplinarverfahren an sich. Das Ermittlungsverfahren wurde mit Verfügung der Bundespolizeidirektion Berlin vom 27. Dezember 2012 fortgesetzt. 11 Mit durch den Präsidenten der Bundespolizeidirektion Berlin unterzeichneter Verfügung vom 23. April 2013 wurde das Disziplinarverfahren ausgedehnt auf die Vorwürfe, seit Juli 2010 im Blog „Für Gott, Kaiser und Vaterland“ mit einer Äußerung zitiert zu werden, die den Verdacht begründe, er distanziere sich von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, und am 23. Dezember 2010 die Petition „The freedom fighter for Mr. Dr. Horst Mahler“ unterschrieben zu haben, die auf der Internetseite P.I.G. jederzeit abrufbar sei, wodurch der Verdacht begründet werde, er identifiziere sich oder sympathisiere jedenfalls in seinen Anschauungen mit dem Nationalsozialismus. 12 Unter dem 30. August 2013 wurde dem Beklagten der Ermittlungsbericht vom gleichen Tag zur Stellungnahme übersandt. Der Beklagte beantragte daraufhin am 17. September 2013 die Beteiligung des Personalrats, der am 24. Oktober 2013 der Erhebung der Disziplinarklage auf das Beteiligungsschreiben vom 1. Oktober 2013 zustimmte. 13 Die Klägerin hat am 22. November 2013 durch den Präsidenten der Bundespolizeidirektion Berlin Disziplinarklage erhoben. Sie wirft dem Beklagten als Dienstvergehen vor: 14 1. den Text 15 „Ich sage es den GG-Liebhabern immer so: Es ist ganz einfach, nur ein paar Grundgesetzänderungen, es wären nicht die ersten. Folgende GG-Änderungen: 16 - Erstens: Das Amt des Bu-Prä wird auf Lebenszeit vergeben. Das spart dem Steuerzahler ... immense Kosten. 17 - Zweitens: das Amt wird umbenannt in ‚Kaiser‘. Es heißt nicht mehr Bu-Prä sondern Kaiser. Na und? 18 - Drittens: das Amt bekommt derjenige, der ohnehin nach der rechtmäßigen Reihenfolge dran gewesen wäre. Das erspart uns den peinlichen Wahlzirkus. 19 Weitere Vorteile: 20 - Der Hohenzoller ist unparteiisch und überparteilich. 21 - Die Hohenzollern sind vermögend genug, außer ein paar Aufwandsentschädigungen kosten Sie den Steuerzahler nicht viel, auf jeden Fall bedeutend weniger als diese Bu-Prä-Rotation. 22 - Die Hohenzollern sind gebildet, staatsmännisch geschult. Das ist allemal besser als dazumal diese dahergelaufene Schnapsnase Parteisoldat Rau, wie peinlich. 23 Zum Abschluss bringe ich das für einfache Gemüter schlagkräftigste Argument, die Einschaltquoten der Fernsehanstalten: - Seite 3 von 30 -

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