mäß sagte, heute gebe es keine starken Politiker mehr, Himmler und Goebbels seien noch starke Männer gewesen. 96 Die insoweit maßgebliche Aussage des Zeugen W... überzeugt vor allem deshalb, weil er diesen Satz in seinen Vernehmungen am 23. Mai 2018 und 21. November 2018 jeweils noch in einen konkreten Gesprächszusammenhang setzen konnte. Danach haben der Beklagte und der Zeuge in der HOD-Wohnung Nachrichten gesehen, es sei um die Bundeskanzlerin gegangen, der Zeuge habe angesprochen, dass sie viele ihrer Konkurrenten „abgesägt“ habe. Daraufhin habe der Beklagte gesagt, es gebe heute keine starken Männer mehr, Himmler und Goebbels seien starke Politiker gewesen. Soweit der Beklagte demgegenüber geltend macht, er habe die Konvention von Tauroggen erläutert und in diesem Zusammenhang Persönlichkeiten genannt, die Hitler auch widersprochen hätten, wird schon ein Zusammenhang mit der - angeblich von ihm stammenden (der Zeuge W... hat durchgehend angegeben, dass er sich entsprechend ausgedrückt habe) - vorangegangenen Äußerung, die Kanzlerin habe einige Spitzenpolitiker abgesägt oder weggelobt, nicht erkennbar. Auch wenn man die schriftliche Stellungnahme des Beklagten vom 23. November 2012 danebenhält, bleibt unklar, wie er sich tatsächlich eingelassen hatte, wenn er anführt, „bei solchen Anlässen pflege ich das Beispiel der Konvention von Tauroggen anzubringen oder, wenn das keiner kennt, eben mal wieder Hitler, denn den kennen alle.“ 97 f. Die Vorwürfe zu 4.2 und 4.3 hat das Verwaltungsgericht auf der Grundlage des § 56 Satz 1 BDG mit Beschluss vom 23. Mai 2018 ausgeschieden und die Voraussetzungen für eine erneute Einbeziehung nach § 56 Satz 2 BDG, d.h. dass die Handlung nunmehr doch für die Art und Höhe der zu erwartenden Disziplinarmaßnahme relevant werden könnte, liegen nicht vor. 98 g. Bezüglich des Vorwurfs zu 4.4 steht nach den glaubhaften Aussagen der Zeugen W... und W... fest, dass der Beklagte zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt in der HOD-Wohnung zwischen dem 8. und dem 12. Juli 2012 in einem Gespräch über den Renovierungsbedarf der deutschen Botschaft in Washington sagte, „kann ja auch nichts werden, hat ja auch ein Jude gebaut“. Beide Zeugen haben in ihren Vernehmungen am 23. Mai 2018 und 21. November 2018 bzw. 20. November 2018 die Aussage des Beklagten übereinstimmend in einen konkreten Gesprächsinhalt eingebettet schildern können, der an die frühere Tätigkeit des Zeugen W... in Washington und den Instandsetzungsbedarf der dortigen deutschen Botschaft anknüpfte. Zudem vermochte der Zeuge W... seine Erinnerung in einen konkreten persönlichen Zusammenhang zu setzen. Er hat erklärt, dass seine Schwiegermutter Architektin sei und er sich deshalb mit diesem durch den Architekten Eiermann in den 50er/60er Jahren errichteten Gebäude befasst und die Äußerung des Beklagten als absolut unangemessen empfunden habe. 99 Im Rahmen der Berufung hat sich der Beklagte hierzu nicht konkret verhalten. In seinen schriftlichen Notizen vom 23. November 2012 heißt es dazu lediglich, er könne sich an eine solche Äußerung nicht erinnern, es müsse sich um ein Missverständnis handeln. 100 h. Der Beklagte hat in einem Facebook-Beitrag vom 26. Januar 2016 die „kluge Politik Heydrichs als „Reichsprotektor in Böhmen und Mähren“ lobend dargestellt. Hinsichtlich dieses mit der Nachtragsdisziplinarklage erhobenen Vorwurfs zu 5. hat der Beklagte in der mündlichen Verhandlung vom 23. Mai 2018 eingeräumt, den folgenden, als Screenshot in der Akte befindlichen Facebook-Beitrag verfasst und veröffentlicht zu haben: - Seite 18 von 30 -

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