Deutschen Staat die vollständige militärische Niederwerfung und die Zerstörung der
staatsrechtlichen Organisation dieses Staates. Nur so war es möglich, den Staat aus der
Verbindung mit der nationalsozialistischen Bewegung zu lösen und ihn von unten nach
oben im demokratischen Sinne neu aufzubauen.
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Dieses Kriegsziel hatten die Alliierten am 8. Mai 1945 im wesentlichen erreicht; die militärische Kapitulation bestätigte nur den vollständigen staatlichen Zusammenbruch (so
die Viermächteerklärung vom 5. Juni 1945 - ABl. KR, ErgBl. Nr. 1 S. 7 -). In der Tat zeigt
das an diesem Tage bestehende Bild - die vollständige Besetzung des deutschen Staatsgebiets, die Kapitulation der Wehrmacht, das Aufhören jeder staatlichen Verwaltungstätigkeit, die Auflösung aller Einrichtungen und Organisationen der den Staat allein tragenden politischen Partei und schließlich der Tod des alle politische, militärische und staatliche Gewalt in sich vereinigenden Staatsführers - alle Merkmale einer Katastrophe, die in
der neueren Geschichte ohne Beispiel ist.
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Zu diesem staatlichen Niederbruch trat eine wirtschaftliche und finanzielle Zerrüttung
ohnegleichen, da das Reich, unter dem nationalsozialistischen System des zunehmenden Staatskapitalismus und unter dem Zwange der Kriegswirtschaft immer mehr zum
größten Unternehmer und Arbeitgeber geworden, nun plötzlich handlungsunfähig wurde und als Wirtschaftssubjekt ausfiel. Große Teile des Volksvermögens waren vernichtet. War schon durch die Aufrüstung und fünfeinhalb Jahre "totaler Mobilmachung" das
gesunde Gleichgewicht der deutschen Wirtschaft empfindlich gestört, so daß die Inflation nur noch durch ständig zunehmende zwangswirtschaftliche Maßnahmen gewaltsam
"zurückgestaut" wurde, so hatten vollends die umfangreichen Kriegszerstörungen bei
Produktions- und Verkehrsanlagen - verbunden mit dem Ausfall von Millionen für den
Wirtschaftsprozeß unentbehrlicher Menschen -, zu einem unvorstellbaren wirtschaftlichen Substanzverlust geführt. Dieser Grad der Verarmung des deutschen Volkes läßt
sich kaum in einem umfassenden statistischen Bilde wiedergeben; aber auch schon die
auf Grund von Schätzungen ermittelten Schäden und Verluste sind eindrücklich genug
(vgl. etwa "Die deutsche Wirtschaft zwei Jahre nach dem Zusammenbruch", herausgegeben vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, 1947; Harmssen, Reparationen,
Sozialprodukt, Lebensstandard, 1948, Heft 1 bis 4). Das einheitliche Wirtschaftsgebiet
des Deutschen Reiches wurde auseinandergerissen, die deutsche Bevölkerung der abgetrennten Gebiete zwangsweise und überstürzt in das verbleibende Gebiet übergeführt.
Ansprüche gegen das Reich aus Verträgen aller Art und aus Kriegs- und Vertreibungsschäden konnten nicht mehr realisiert, müssen vielmehr zum großen Teil als endgültig
verloren betrachtet werden. Die Notwendigkeit, die hierdurch eingetretenen gewaltigen
Vermögensverschiebungen wenigstens einigermaßen auszugleichen, zwang in der Folge
zu neuartigen und radikalen gesetzgeberischen Maßnahmen (Währungsreform, Lastenausgleich).
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Bei dieser Sachlage könnten Zweifel aufkommen, ob nach dem 8. Mai 1945 das Deutsche Reich als Staat überhaupt noch bestand. Diese Zweifel sind von beachtlichen Stimmen zu einer die Staatsqualität des Reiches verneinenden Lehre ausgebaut worden (Nawiasky, Die Grundgedanken des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland,
1950, S. 7/8; Kelsen, The legal status of Germany according to the declaration of Berlin, in "The American Journal of International Law", Band 39, 1945, S. 518 f.). Diese Lehre konnte sich auf manche offiziellen Äußerungen und auf das tatsächliche Verhalten
der Alliierten stützen, die in sämtlichen Zonen auch bisherige Länder als Staaten neu
errichteten, ein Verfahren, das nur von der Annahme aus erklärbar ist, daß jede deut-
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