-6- aufriefen. Viele "Posts" enthielten überdies Propagandamittel und Kennzeichen der SS und der NSDAP. Wegen der Einzelheiten und zahlreicher Beispiele wird auf die Haftbefehle vom 24. Juni 2020 und die Anträge des Generalbundesanwalts vom 11. Januar 2021 Bezug genommen. 12 Die Organisation der GPD war - neben den parallelen Länder- und Themengruppen, von denen weitgehend unbekannt ist, wer sie betrieb - dadurch gekennzeichnet, dass der Beschuldigte J. als "Kopf" der Gruppe agierte. Er ver- fügte über ein abgeschlossenes Studium im IT-Bereich und damit die erforderlichen technischen Kenntnisse. Im Laufe der Zeit versammelte er mehrere Gleichgesinnte um sich, denen er die Administratorenrechte an der deutschen "vk.com"-Seite verlieh und mit denen er gemeinsam einen Großteil des Inhalts auf der Website einstellte. So verhielt es sich mit dem Beschuldigten B. , mit dem er seit zumindest 2016 im Austausch stand und dem er spätestens im Januar 2018 die Administratorenrechte für die Seite einräumte. Fortan verwendeten beide für ihre Tätigkeit auf "vk.com" bis zu ihrer Festnahme überwiegend den Administratoren-Account, der als Logo das besagte eckige, schwarze "G" auf weiß-rot-schwarzem Grund führte. Sie benutzten für die Beiträge aber auch ihre privaten Profile. Mit ihren zahlreichen hochgeladenen "Posts" waren sie es, die den inhaltlichen Auftritt und das Erscheinungsbild der GPD maßgeblich prägten. 13 Darüber hinaus nahmen die Beschuldigten in der Gruppe koordinierende Funktionen wahr. So forderte J. die Nutzer seit dem 29. April 2017 dazu auf, die GPD bei der "Verfassung eines Parteiprogramms" zu unterstützen. Ab 2018 versuchten beide Beschuldigte, Nutzer dazu zu bewegen, sich als Editoren oder Archivare für die Gruppe zu betätigen. Ferner stellten sie Links zu den Seiten

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