sperren, und die übrigen Beiträge – also insbesondere auch solche mit volksverhetzendem oder sonst strafbarem Inhalt – freizuschalten. Darüber hinaus sollte sie die übrigen
Nutzer durch eine rege Beteiligung an den Diskussionen dazu anregen, ebenfalls an den
Diskussionen teilzunehmen, und die Diskussionen moderieren.
303
Nach ihrer Ernennung zur Moderatorin verfasste die Angeklagte T. in der Zeit bis zum
27. Januar 2016 insgesamt 734 Kommentare und Beiträge. In der Zeit vom 25. August
2013 bis zum 6. Dezember 2014 prüfte sie insgesamt 1.168 von Nutzern eingestellte Kommentare und Beiträge, von denen sie 1.134 freischaltete und 34 mit der Folge
entfernte, dass sie endgültig gelöscht und von Nutzern der Seite nicht gelesen werden
konnten. In der Zeit vom 15. Dezember 2014 bis 27. Januar 2016 schaltete sie 2.374
Kommentare und Beiträge frei und entfernte 566 Kommentare und Beiträge. Um eine
Schließung der Seite durch den Serverbetreiber zu verhindern, wurden von ihr insbesondere solche Kommentare und Beiträge, die einen „Gewaltaufruf“ enthielten, entfernt. Sie
schaltete ferner solche Kommentare oder Beiträge von Nutzern nicht frei, die mit dem
jeweiligen Diskussionsthema nichts zu tun hatten. In Zweifelsfällen meldete sie Kommentare und Beiträge, die als Gewaltaufruf verstanden werden konnten oder der rechtsradikalen Ausrichtung der Seite widersprachen, den Administratoren V. und K., damit
diese die Entscheidung über die Löschung oder Freischaltung trafen. Die Angeklagte T.
beteiligte sich außerdem an internen Diskussionen der Administratoren und Moderatoren zum Ausschluss einzelner Nutzer, zum Umgang mit einem besonders radikalen Nutzer und zur Gestaltung eines neuen Banners der Seite.
304
Die Angeklagte T. übte ihre Moderatorentätigkeit zumindest ganz überwiegend von ihrer
Wohnung in der [...] in [...] aus. Sie wandte bis zur Abschaltung der Seite einen großen
Teil ihrer täglichen Freizeit für ihre Moderatorentätigkeiten auf.
305
Die Angeklagte T. war sich bewusst, dass sie einen wichtigen Beitrag zum Fortbestand
der Seite leistete, indem sie die Kommentare und Beiträge der Nutzer daraufhin überprüfte, ob sie den Forenrichtlinien entsprachen, und dadurch sicherstellte, dass keine
Kommentare oder Beiträge eingestellt wurden, die aus rechtlichen Gründen oder wegen
übermäßigen Speicherbedarfs zu einer Abschaltung der Seite durch den Provider oder
zu einem Zusammenbruch der Seite führen konnten, und dass keine Unterwanderung
der Seite durch Andersgesinnte erfolgte. Ihr war bewusst, dass sie hierdurch auch einen
Beitrag dazu leistete, dass Artikel, Kommentare und Beiträge mit volksverhetzendem Inhalt, die schon auf der Seite eingestellt waren, auch weiterhin über das Internet öffentlich zugänglich blieben. Sie erkannte überdies die Möglichkeit, dass von den Betreibern
und Nutzern der Seite weiterhin Artikel und Beiträge eingestellt würden, durch die der
Holocaust geleugnet und in einer menschenverachtenden Weise Juden, Muslime, Ausländer und Flüchtlinge beschimpft und als minderwertig dargestellt würden und dass auch
Appelle veröffentlicht würden, die dazu aufriefen, mit Gewalt oder anderen auf Schädigung oder Benachteiligung abzielenden Maßnahmen gegen solche Personen oder Personengruppen vorzugehen. Sie hielt es ferner für möglich, dass das Bereitstellen von Artikeln und Kommentaren mit solchen Inhalten auf der Internetseite „Altermedia-Deutschland.info“ bei den angegriffenen Personenkreisen das Vertrauen darin erschüttern konnte, in der staatlichen Gemeinschaft als gleichwertige Persönlichkeiten respektiert zu werden, und überdies geeignet war, bei den Nutzern von „Altermedia“ die Intoleranz gegenüber den angegriffenen Personengruppen zu fördern und so das psychische Klima
zusätzlich anzuheizen. Ihr war auch bewusst, dass sie hierzu selbst einen Beitrag leistete, indem sie durch ihre Moderatorentätigkeit zum Fortbestand der Internetseite bei-
- Seite 37 von 211 -