Sofern die hierfür anfallenden Unkosten, die sich auf mehr als tausend Euro pro Jahr beliefen, durch Spenden und Werbeeinnahmen nicht vollständig gedeckt werden konnten, bezahlte der Angeklagte K. die Fehlbeträge aus eigener Tasche. K. war außerdem für die technische Umsetzung zuständig, wenn neue Moderatoren ernannt, Moderatoren zu Super-Moderatoren befördert oder Moderationsbefugnisse aberkannt wurden. Darüber hinaus fiel es in seinen Zuständigkeitsbereich, Benutzerkonten abschließend zu löschen. Vereinzelt bemühte sich der Angeklagte K. auch um neue Artikel für die Startseite, indem er Nutzer aufforderte, zu bestimmten Themen Artikel für die Startseite zu schreiben. 74 Daneben gab es Aufgabenbereiche, die sowohl die Angeklagte V. als auch der Angeklagte K. ausübten. So machten beide Angeklagten von der Möglichkeit Gebrauch, Benutzer zu sperren. Die Angeklagte V. nahm in der Zeit vom 16. Juni 2012 bis zum 10. Januar 2016 insgesamt 73 Sperrungen vor, der Angeklagte K. ordnete im selben Zeitraum insgesamt 49 Sperrungen an. Darüber hinaus beteiligten sich die beiden Angeklagten V. und K. auch an der Überprüfung der freizuschaltenden Beiträge und kontrollierten ebenso wie der Moderator „Freidenker“, ob die Beiträge der Nutzer den Forenrichtlinien und der ideologischen Ausrichtung der Seite entsprachen. Dadurch stellten sie sicher, dass keine Beiträge eingestellt wurden, die aus rechtlichen Gründen oder wegen zu großen Datenvolumens und einer hieraus resultierenden übermäßigen Belastung des Servers zu einer Abschaltung der Seite durch den Provider oder zu einem Zusammenbruch der Seite führen konnten, und dass keine Unterwanderung der Seite durch Andersgesinnte erfolgte. 75 In der Zeit vom 4. Juli 2013 bis zum 4. Dezember 2014 unterzog die Angeklagte V. in dieser Weise insgesamt 13.752 Beiträge einer solchen Prüfung, von denen sie 13.162 freischaltete und 590 entfernte. In der Zeit vom 15. Dezember 2014 bis zum 26. Januar 2016 prüfte die Angeklagte V. weitere 2.833 Beiträge, von denen sie 2.113 freischaltete und 720 entfernte. Der Angeklagte K. kontrollierte in der Zeit vom 4. Juli 2013 bis zum 6. Dezember 2014 insgesamt 2.076 Beiträge, von denen er 2.001 freischaltete und 75 entfernte, sowie in der Zeit vom 15. Dezember 2014 bis zum 26. Januar 2016 insgesamt 739 Beiträge, von denen er 601 freischaltete und 138 entfernte. Für die Zeit vor dem 4. Juli 2013 und die Zeit vom 6. bis zum 14. Dezember 2014 ließen sich keine Feststellungen dazu treffen, wie viele Beiträge die Angeklagten freischalteten oder entfernten. 76 Beide Angeklagte machten überdies von der Möglichkeit Gebrauch, Nutzer wegen eines Verstoßes gegen die Forenrichtlinien zu verwarnen. So verwarnte die Angeklagte V. in der Zeit ab dem 16. Juni 2012 in insgesamt 109 Fällen Benutzer wegen regelwidrigen Verhaltens; davon ergingen 17 Verwarnungen wegen des Vorwurfs der „zionistischen Propaganda“, in sechs Fällen wurden Benutzer wegen „kommunistischer Propaganda“ verwarnt sowie in einem Fall wegen „Verächtlichmachung des NS“. Eine Verwarnung wegen „zionistischer Propaganda“, die etwa dann ausgesprochen wurde, wenn ein Nutzer die Ansicht äußerte, dass es die Judenvernichtung in Auschwitz tatsächlich gegeben habe, hatte dabei für den jeweiligen Nutzer die schwerwiegendsten Konsequenzen, da ihm neun Strafpunkte auferlegt wurden, die erst nach zwölf Monaten gelöscht wurden. Hatte ein Nutzer zehn Strafpunkte angesammelt, wurde er für drei Wochen gesperrt und hatte nur noch einen sehr eingeschränkten Zugriff auf die Internetseite „Altermedia-Deutschland“. Zum Vergleich erhielt ein Nutzer, der mit einem Beitrag unerwünschte Werbung verbreitete, drei Strafpunkte auferlegt, die nach zwanzig Tagen verfielen; die Beleidigung anderer Nutzer wurde mit fünf Strafpunkten geahndet, die nach sechs Monaten - Seite 12 von 211 -

Select target paragraph3