terkosten für eine einzelne Familie zu hoch seien. Am Ende des Artikels folgte ein Link zu einer Internetseite, auf der die Bankverbindung für etwaige Spenden angegeben sein sollte. 637 Am 16. Oktober 2014 um 21.46 Uhr stellte die Angeklagte V. hierzu unter Verwendung ihres Nutzernamens „Levke H.“ den Kommentar mit der Post-ID 173312 ein, der folgenden Wortlaut hatte: 638 »Da einige wohl den Verweis nicht öffnen können und wir bereits folgende Anfrage per ePost erhielten 639 „Das Tier hat eh nur noch ein paar Wochen zu leben was in einem Hundeleben eine lange Zeit ist. Ihm diesen sanften Tod zu ermöglichen zeigt wahre Humanität. Also, nicht reden, sondern spenden Kameraden! Denn muß das neue Szene T-Hemd eben einen Monat warten. Ich habe selbst einen Hund und weiß nicht wovon ich mir für den Rest dieses Monats was zu essen kaufen soll als Frührentner. Das Futter für meinen DSH ist aber gesichert. Dennoch, für diesen edlen Zweck möchte ich 10 Euro spenden. (Für einen Neger oder Musel hätte ich höchstens die Kohle einen Schuß 9 para über. Am besten wenn 2 hintereinander stehen). Nur leider funktioniert euer Link nicht. Ich bitte um Nachricht bezüglich der Kontonummer.“ 640 hier die Bankverbindung Bankverbindung für Spenden: Sparkasse […], Empfänger: […] Konto Nr.: […] BLZ: […] (IBAN […] BIC […]) 641 ! Bitte unbedingt mit folgendem Verwendungszweck: Spende Prozess Borches« 642 Wie die Angeklagte V. erkannte, brachte der Verfasser der von ihr zitierten E-Mail in einer für einen verständigen und unvoreingenommenen Leser unmissverständlichen Weise zum Ausdruck, dass dunkelhäutige Menschen und Personen muslimischen Glaubens bei Weitem nicht den Wert eines Hundes hätten und finanzielle Ausgaben für diese beiden Personengruppen nur dann lohnend seien, wenn sie für ihre Tötung eingesetzt würden. Die Angeklagte V. erkannte auch, dass dunkelhäutigen Menschen und Muslimen hierdurch jeglicher Wert abgesprochen wurde. 643 52. Veröffentlichung des Kommentars mit der Post-ID 182662 (Fall 19 der Anklage) 644 Am 17. Januar 2015 um 18.44 Uhr wurde auf der Startseite von „Altermedia“ unter der Überschrift „Hameln: Enthemmter Araberclan verletzt 14 Polizisten“ ein von der Partei „Der III. Weg“ stammender Artikel veröffentlicht, der darüber berichtete, dass in Hameln vierzehn Polizisten von „einer Horde Libanesen“ zusammengeschlagen worden seien. Hintergrund sei gewesen, dass einer ihrer Verwandten, der wegen einer gegen ihn anberaumten Verhandlung vor dem Hameler Amtsgericht habe fliehen wollen, aus einem Fenster des Gerichtsgebäudes gesprungen sei und sich hierbei tödlich verletzt habe. Ungefähr dreißig Familienangehörige und Freunde des Libanesen seien Zeugen der missglückten Flucht geworden und hätten das Krankenhaus stürmen wollen, wo der Tod des jungen Mannes festgestellt worden sei. Polizisten vor Ort hätten die aufgebrachte Menge am Eindringen gehindert und Verstärkung angefordert. Die Mitglieder der Großfamilie hätten nach Angaben eines Polizeisprechers sodann Steine auf die Beamten geschleudert, die sie zuvor aus dem Pflaster gerissen hätten, und diese auch mit Pfefferspray angegriffen. In einem anschließenden Interview habe ein Onkel des Absturzopfers den An- Seite 75 von 211 -

Select target paragraph3

Connect to a paragraph
Connect to an entity
Disable highlights
Add to table of contents