36 1. Die Einrichtung der Internetseite „Altermedia-Deutschland.info“ 37 Bereits seit dem Jahr 2002 existierte im Internet unter der Adresse „http://altermedia.info“ ein mehrsprachiges Nachrichtenportal mit dem Namen „Altermedia“. Das Portal war in Sparten für verschiedene Länder unterteilt und stellte in den jeweiligen Landessprachen Berichte und Kommentare zum aktuellen Tagesgeschehen bereit. Die deutsche Sparte war seit dem Jahr 2003 unter der Adresse „http://de.altermedia.info“ zu erreichen und löste die rechtsradikale deutsche Internetplattform „Störtebeker-Netz“ ab, die in der Zeit von 1997 bis 2003 unter der Adresse „http://www.stoertebeker.net“ erreichbar gewesen war. Für die Inhalte der deutschen Sparte, auf der regelmäßig antisemitische und neonationalsozialistische Texte veröffentlicht wurden, war damals als Hauptverantwortlicher A.M. zuständig. Als zweiter Administrator der Seite fungierte R.R.. 38 Spätestens ab dem Jahr 2010 arbeitete auch die Angeklagte V. in einer nicht näher feststellbaren Weise an der Seite mit. Zumindest ab November 2010 verfügte sie über Administratorenbefugnisse für die Seite. 39 Am 30. Dezember 2010 erhob die Staatsanwaltschaft [...] gegen A.M. und R.R. beim Landgericht [...] Anklage wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung in einer Vielzahl von Fällen und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die Angeklagte V. rechnete damit, dass A.M. in diesem Verfahren eine Haftstrafe zu erwarten habe und daher schon bald nicht mehr als Betreiber der deutschsprachigen Sparte von „Altermedia“ zur Verfügung stehe. Sie entschloss sich daher, diese Gelegenheit zu nutzen und die Internetseite nach dem Ausscheiden A.M. zu übernehmen und gemeinsam mit ihrem Bekannten J.L. nach ihren Vorstellungen zu betreiben. J.L., der zur damaligen Zeit schon eine eigene rechtsradikal ausgerichtete Internetseite namens „NSL-Forum“ betrieb, verfügte sowohl über die hierfür erforderlichen technischen Kenntnisse als auch über Kontakte zu weiteren Personen, die beim Betrieb der Seite unterstützend tätig werden konnten. 40 Wegen der beabsichtigten Übernahme der Seite trat die Angeklagte V. mit dem Franzosen E.B. in Kontakt, der die internationale Plattform „altermedia.info“ leitete. Mit ihm verständigte sie sich Anfang Juni 2011 darauf, dass „Altermedia Deutschland“ aus der internationalen Plattform herausgelöst und fortan unter einer eigenen Domain auf einem eigenen Server außerhalb des Einflussbereichs von E.B. betrieben werden solle. E.B. empfahl der Angeklagten V., die neue deutsche „Altermedia“-Seite bei der US-amerikanischen Firma S. Inc. in Houston zu hosten, da diese Firma „wirklich alles“ nehme. Die Angeklagte V. folgte dieser Empfehlung und registrierte am 27. Juni 2011 die neue Domain „altermedia-deutschland.info“ bei der Firma S. Inc. In Houston. Dabei trat sie nicht unter ihren eigenen Personalien in Erscheinung, sondern nutzte den Namen des US-amerikanischen Staatsbürgers J.S.. Dieser betrieb damals die Internetseite „www.[...].com“, auf der CDs mit rechtsradikalem Gedankengut zum Verkauf angeboten wurden. Die Angeklagte V. war bei einer Google-Recherche auf ihn aufmerksam geworden und hatte ihn angeschrieben, ob er damit einverstanden sei, dass die Seite „Altermedia-Deutschland.info“ auf seinen Namen gebucht werde. Dem hatte J.S. unter der Bedingung zugestimmt, dass auf der Seite „Altermedia-Deutschland.info“ künftig Werbung für seine Internetseite „www.[...].com“ eingestellt werde. 41 Anfang August 2011 wurde die deutschsprachige Sparte der Plattform „http://altermedia.info“ abgeschaltet. Ab dem 10. August 2011 war das deutschsprachige „Altermedia“ - Seite 6 von 211 -

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