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4. Die Angeklagte S.
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Die Angeklagte kam am ... März 1955 in [...] unter dem Namen [...] zur Welt. Sie wuchs
in [...] als einziges gemeinsames Kind ihrer Eltern auf. Ihr Vater war Kesselwärter, ihre
Mutter arbeitete bei der Reichsbahn. Zu einer Halbschwester aus erster Ehe der Mutter
hat sie losen Kontakt.
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Als Kind besuchte die Angeklagte zunächst einen katholischen Kindergarten. Sie kam
dort nicht zurecht und blieb deshalb bis zum Schulbeginn zumeist allein zuhause. Die
Angeklagte wurde dann 1961 eingeschult und besuchte die polytechnische Oberschule
bis zur 8. Klasse im Sommer 1969. Im Anschluss daran folgten zwei Klassen der gewerblichen Berufsschule, die sie im Sommer 1971 abschloss.
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Im Alter von 15 Jahren schlossen sich die Eltern der Angeklagten und sie selbst den Zeugen Jehovas an. Ein Jahr später wurde die Angeklagte dort getauft. Die Angeklagte nahm
daraufhin mehrmals in der Woche an Versammlungen sowie einmal wöchentlich an der
Bibelstunde der Zeugen Jehovas teil.
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Mit 16 Jahren begann die Angeklagte, bei der Reichsbahn als Übernachtungswärterin zu
arbeiten. Später war sie im Büro als Sachbearbeiterin oder Sekretärin tätig. Eine Ausbildung machte sie nicht.
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Im Jahr 1977 heiratete sie K.S., der ebenfalls bei den Zeugen Jehovas war. Ihr erster
Sohn S. kam 1981 zur Welt, die beiden weiteren Söhne BC. und SM. wurden 1987 und
1988 geboren. Nach der Geburt des zweiten Kindes war sie zunächst nicht mehr berufstätig. Nach der Wende begann die Angeklagte eine Ausbildung zur PC-Sachbearbeiterin,
die sie jedoch nicht abschloss.
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1993 kam es zur Trennung von ihrem Ehemann; die Scheidung folgte im Jahr 1995. Infolge der Trennung wurde die Angeklagte von den Zeugen Jehovas ausgeschlossen. Sie
erstritt das alleinige Sorgerecht für die Kinder, um sie von der Religionsgemeinschaft
fernhalten zu können. Auch ihre Eltern distanzierten sich in der Folgezeit von den Zeugen Jehovas. Zusammen mit ihrem neuen Lebenspartner gewann sie zunehmend Abstand von der Religionsgemeinschaft.
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Ebenfalls im Jahr 1993 begann die Angeklagte eine Tätigkeit als Sekretärin bei einem
Dienstleistungsunternehmen in [...]. Infolge einer betriebsbedingten Kündigung verlor
die Angeklagte ihren Arbeitsplatz und war ab 1998 für zwei Jahre befristet in einem Callcenter tätig. Seit dieser Zeit ist sie – von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Aushilfstätigkeiten abgesehen – überwiegend arbeitssuchend.
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2003 zog die Angeklagte mit ihren beiden jüngeren Söhnen nach [...]; der älteste Sohn
war damals bei der Bundeswehr. Der Versuch, sich mit einem Büroservice selbstständig
zu machen, gelang nicht. Die Angeklagte wohnt mit ihrem heutigen Lebensgefährten J.P.
in der gemeinsamen Wohnung in [...] in [...] und erhält Arbeitslosengeld II in Höhe von
779 Euro. Sie ist nicht vorbestraft.
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II. Sachverhalt
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A. Vorgeschichte
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