Beim Angeklagten K.: § 129 Abs. 1 und Abs. 4 Hs. 1 StGB in der Fassung vom 24. Juni 2005, § 130 Abs. 2 Nr. 1 b) StGB in der Fassung vom 16. März 2011, § 130 Abs. 2 Nr. 1 a) bis c), Abs. 3 und Abs. 5 Satz 1 StGB in der Fassung vom 21. Januar 2015, §§ 11 Abs. 3, 25 Abs. 2, 52 Abs. 1, 53 StGB. Bei der Angeklagten T.: § 129 Abs. 1 StGB in der Fassung vom 24. Juni 2005, § 130 Abs. 2 Nr. 1 b) und Abs. 3 StGB in der Fassung vom 16. März 2011, § 130 Abs. 2 Nr. 1 a) bis c), Abs. 3 und Abs. 5 Satz 1 StGB in der Fassung vom 21. Januar 2015, §§ 11 Abs. 3, 27, 52 Abs. 1, 53, 56 Abs. 1 und 2 StGB. Bei der Angeklagten S.: § 129 Abs. 1 StGB in der Fassung vom 24. Juni 2005, § 130 Abs. 2 Nr. 1 b) StGB in der Fassung vom 16. März 2005, §§ 11 Abs. 3, 27 Abs. 1 und 2, 49 Abs. 1, 53, 56 Abs. 1 StGB. Gründe 1 I. Persönliche Verhältnisse 2 1. Die Angeklagte V. 3 Die Angeklagte wurde am ... August 1968 in [...] geboren und wuchs dort zusammen mit ihrem ein Jahr jüngeren Bruder D. auf. Ihre Mutter war Näherin, ihr Vater gelernter Schiffskoch. Nach der Kindergartenzeit wurde sie im Alter von sieben Jahren eingeschult und besuchte die Grundschule in [...]. Die 5. und 6. Klasse verbrachte sie auf dem Gymnasium, die Klassen sieben bis neun auf der Hauptschule, die sie 1984 ohne Abschluss verließ. Das folgende Berufsgrundschuljahr in [...] beendete sie mit dem Hauptschulabschluss. 4 Nach der Schulzeit absolvierte sie ab 1985 eine Ausbildung zur Bekleidungsfertigerin bei der Firma [...] in [...] und war danach auch dort beschäftigt. Im Alter von 19 Jahren heiratete sie A.K. und lebte weiter in der Nähe ihres Geburtsorts. Ihre Tochter M. kam am ... November 1989 zur Welt. Im April 1992 gab die Angeklagte ihre Berufstätigkeit zugunsten der Betreuung ihrer Tochter auf. 1994 trennte sich die Angeklagte von ihrem Ehemann; im Jahr 1995 wurde die Ehe geschieden. Nach einer dreijährigen Berufspause war die Angeklagte von 1995 bis November 1996 bei der Firma [...] in [...] beschäftigt. Danach war sie arbeitslos. 5 Im Sommer 1998 zog die Angeklagte mit ihrer Tochter nach Irland, wo sie ihren Lebensunterhalt mit Sprach- und Nachhilfeunterricht verdiente. Nach der Erkrankung ihrer Tochter am Hashimoto-Syndrom kehrte die Angeklagte wegen der besseren ärztlichen Versorgung wieder nach Deutschland zurück und wohnte zunächst in [...], anschließend in [...]. In der Folgezeit war sie zeitweise als freie Mitarbeitern in einer Internetredaktion sowie in den Jahren 2004 und 2005 als Verkäuferin tätig. Anschließend war sie in den Bereichen Versandhandel und IT-Dienstleistungen selbständig. - Seite 2 von 211 -

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