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Mengele hat das auch versucht.
60
Ist das jetzt Auschwitz im großen Maß."
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Unter dem Namen Silke Schmidt wurde der Beitrag des Angeklagten wie folgt kommentiert:
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"Da sollten viele Nachdenken. Lasst es nicht zu das die Politiker mit eurer Gesundheit spielt, das das Volk gespalten wird. Es kommt
eine Lüge nach der anderen. Ihr eigenes Versagen wollen sie uns ungeimpften zuschieben.nur weil wir hinterfragen und nicht
gehorchen. Denen nicht hinterherlaufen. Wer in der DDR zu Hitlers Zeiten grossgeworden ist sollte eigentlich wissen wie es sich dort
verhalten hat: Und genau so verhält es sich jetzt gegen die Ungeimpften. Eigentlich muss der Verfassungsschutz eingreifen oder das
Verfassungsgericht. Tun sie aber nicht weil sie alle mit drinstecken. Sowie die öffentlichen Medien, Presse usw. Selbst Ärzte,
Staatsanwälte, Anwälte, Richter machen dort mit. Oft auch weil sie unter Druck gesetzt werden. Oder weil sie gutes Geld daran
verdienen.Steht auf, für eure Kinder und Enkelkinder. Denen sollt ihr Jahre später noch in die Augen schauen können. Keiner von
denen wird es euch danken wenn euch durch die Impfung was passiert. Den ist eure Gesundheit wurst. Hier geht es allein um Geld
und Macht. Wacht auf."
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Damit ist auch die Einlassung des Angeklagten widerlegt, die Kommentare stammten von der politischen Gegenseite; tatsächlich
haben noch zahlreiche andere Kommentare eine zustimmende Aussage zum Video des Angeklagten.
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d) Ebenso war ihm zumindest bewusst, dass seine Ausführungen geeignet waren, den öffentlichen Frieden zu stören: Gegen des
Textes ruft er ausdrücklich dazu auf, Widerstand zu leisten und "auf die Straße zu gehen". Dass der Angeklagte damit nicht nur
friedlichen Protest gegen staatlich angeordnete Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie meinte, ergibt sich bereits aus
dem Zusatz, dass man sich in diesem Zusammenhang (Widerstand und "auf die Straße gehen") für "absolut nichts" zu schämen habe,
also auch nicht für unfriedlichen Protest.
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Es liegt auf der Hand und war auch dem Angeklagten klar, dass Rezipienten des Videos dies als Aufruf zum Handeln und
schlimmstenfalls sogar zur Begehung von Gewalttaten verstehen würden.
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Auch in diesem Sinne wurde der Inhalt des Videos auch von Rezipienten verstanden, wie die (verlesenen) Facebook-Kommentare
unterhalb des Videos belegen:
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So kommentiert ein Rezipient unter dem Namen Markus Koop:
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"Laut ZDF sind die die sich wiedersetzen und ihr Recht einfordern jetzt mit Terroristen gleichzusetzen.
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Es folgt wohl den gleichen Mechanismen wie in der Vergangenheit.
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Nur das es heute Aufzeichnungen gibt das nicht alle sich mit schweigen der vermeintlichen Masse anschließen. Jeder kennt unsere
Geschichte daher kann sich keiner herausreden wenn Menschen zu Schaden kommen. Ich verurteile Gewalt in jeglicher Form! Aber
wenn ich angegriffen werde, werde ich mich verteidigen. Mit allen Mitteln die mir zur Verfügung stehen.
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Dem Staat sollte klar sein daß wir nicht schweigen werden! Wir werden Fragen stellen! Unangenehme Fragen!"
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Dem entnimmt die Kammer, dass dieser Kommentator hinsichtlich des vom Angeklagten besprochenen Themas – Maßnahmen gegen
COVID-19 – die Anwendung von "allen Mitteln" und auch von Gewalt zur "Verteidigung gegen einen Angriff für zulässig erachtet.
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Unter dem Namen Roland Stahl wird dieser Kommentar beantwortet wie folgt: "wenn wir nicht langsam wach werden und diese
Drecksbande verjagen bzw. bestrafen, wird es noch schlimmer!"
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Unter dem Namen Armin Baumgärtner folgt folgender Kommentar:
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"Nur mit dem Unterschied das in der heutigen Zeit die Leute nicht mehr so lange zuschauen bis die Sache ist kaliert wenn man die
ungeimpften als Sündenbock hinstellt ich persönlich werde mich wehren bis zum letzten
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Atemzug."
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Unter dem Namen Marc Helmut Sauermann wird kommentiert:
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"Es ist genauso richtig, wir sind im 4.Reich und wenn wir das mit dem 3.Reich vergleichen, dann merkt man das Deutschland in die
Linke Katastrophe läuft, und zwar geht das solange bis es knallt. Das System BRD ist am Ende, jeder Migrant hat mehr Rechte als wir
Deutschen. Terror und Gewalt regiert in diesem Land, bis zum ganz grossen Schlag."
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Auch der oben bereits zitierte Kommentar unter dem Namen "Sieglinde Friedrich" mit dem Schlusswort "Alles muss auf die Straßen.
Alles." belegt dies.
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Die hier von den Kommentatoren verwendeten Formulierungen ("wehren bis zum letzten Atemzug", "bis es knallt", "bis zum ganz
großen Schlag") belegen, dass diese Kommentatoren den Text des Angeklagten als Befürwortung eines auch unfriedlichen
Widerstands verstanden haben und sich damit einverstanden erklären.
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Damit ist auch die Einlassung des Angeklagten widerlegt, niemand habe sein Video als Aufruf zum Widerstand verstanden.
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e) Die Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen beruhen auf den Angaben des Angeklagten und dem Auszug aus dem
Bundeszentralregister.
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4. Rechtliche Würdigung:
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Der Angeklagte hat sich durch die gegenständliche Facebook-Beiträge der Volksverhetzung in Form des Verharmlosens des unter der
Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Verfolgung der europäischen Juden schuldig gemacht (§ 130 Abs. 3 StGB).