Titel: BVerwG: Urteil vom 18.03.1971 - III C 39.69
Normenke en: § 5 Abs. 1 7. FeststellungsDV § 6 BVFG
vorgehend:
VG Bremen, Entscheidung vom 22.11.1968 - VI LA 230/67
Rechtskra :rechtskrä ig
Feststellung eines Verfolgungsschadens als Vertreibungsschaden zur Frage der deutschen
Volkszugehörigkeit eines in der Tschechoslowakei beheimateten Juden, der sich zum Zionismus
bekannte Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 1.500 DM
festgesetzt. Dr. Sieveking Bundesrichter Vierhaus ist durch Urlaub an der Unterzeichnung
verhindert. Dr. Sieveking Türke Sigulla Dr. Messerschmidt
Verkündet am 18. März 1971
Reglin Amtsrat als Urkundsbeamter der Geschä sstelle
Im Namen des Volkes! hat der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts auf die mündliche
Verhandlung vom 18. März 1971 durch den Senatspräsidenten Dr. Sieveking und die Bundesrichter
Vierhaus, Türke, Sigulla und Dr. Messerschmidt für Recht erkannt: 1 von 5 7/1/2022
Das Urteil des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 22. November 1968
wird aufgehoben und die Sache zur anderwei gen Verhandlung und Entscheidung an das
Verwaltungsgericht zurückverwiesen. Die Entscheidung über die Kosten bleibt der
Schlußentscheidung vorbehalten.
I. Der 1897 in der Slowakei geborene Kläger ist Jude. Er begehrt die lastenausgleichsrechtliche
Feststellung entzogener Vermögensgegenstände als Vertreibungsschäden an Hausrat und die
Gewährung von Hausratentschädigung. Der Kläger besuchte von 1910 bis 1915 in der heu gen
Tschechoslowakei und in Rumänien T.-T.- Schulen, in denen nach seinen Angaben die
Unterrichtssprache Deutsch war. In seinem Elternhaus wurde jiddisch gesprochen. 1919 legte er
nach dem Besuch der Staatlichen Oberrealschule in B. die Reifeprüfung ab und studierte seit 1920
an der Deutschen Technischen Hochschule in P. zwölf Semester sowie an der Deutschen Universität
in P. sieben Semester Mathema k und Physik. Spätestens seit 1929 bis 1944 war er als Lehrer im H.
Gymnasium in B./K-Ukraine tä g. Seit 1941 wurde er als Jude verfolgt und 1944 nach A.
depor ert. Im April 1945 kehrte er nach M. zurück und wanderte nach längerer Erkrankung im
August 1946 nach P. aus. Schon während seiner Studienzeit in P. gehörte er der zionis schen
Bewegung an. Zu seinem im Mai 1962 gestellten Antrag auf Feststellung des anläßlich seiner
Deporta on 1944 erli enen Hausratschadens und Gewährung von Hausratentschädigung gab er
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an, er sei tschechoslowakischer, bzw. ungarischer Staatsangehöriger deutscher Volkszugehörigkeit