BGH, Urteil vom 18.01.1973 – IX ZR 129/70KG17.09.1968 BeckRS 1973, 31375289 BGH, Urteil vom 18.01.1973 – IX ZR 129/70KG17.09.1968 Titel: BGH: Urteil vom 18.01.1973 - IX ZR 129/70 Schlagworte: Abzahlungsverkäufer, Anspruchsberechtigte, Ausbildungsschaden, Außergerichtliche Kosten, Berufungsgericht, Beschlüsse des Amtsgerichts, Bvfg, deutsche Staatsangehörigkeit, Eltern, Klageantrag, Landesjustizverwaltung, Nichtvertretbare, Rechtswirksamkeit, Rechtswirkungen, Revisionsverfahren, Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, Verfolgungsmaßnahmen, Vertreibungsgebiet, Vertriebeneneigenschaft, Ware Rechtskraft: rechtskräftig Verkündet am 18. Januar 1973 Pohl, Amtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Text1 BUNDESGERICHTSHOF URTEIL Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat ohne mündliche Verhandlung durch die Richter Wüstenberg, Zorn, Henkel, Fuchs und Portmann für Recht erkannt: Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 13. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 17. September 1968 wird zurückgewiesen. Das Revisionsverfahren ist gebühren- und auslagenfrei; die außergerichtlichen Kosten trägt der Kläger. Von Rechts wegen Der Kläger ist jüdischer Abstammung. Er wurde am ... 1943 im Lager Gurs in Südfrankreich geboren. Sein Vater lebte vor der Verfolgung in Berlin und wanderte 1933 nach Frankreich aus. Dort wurde er 1942 verhaftet und nach Auschwitz deportiert; er ist mit dem 31. Dezember 1943 für tot erklärt worden. Die Mutter des Klägers wanderte 1938 von E./Baden nach Frankreich aus und heiratete 1941 in Nizza nach jüdischem Ritus den Vater des Klägers. Später wurde sie gleichfalls verhaftet und in das Lager Gurs verbracht. Ihrer Verbindung mit dem Vater des Klägers wurden durch Anordnung der Landesjustizverwaltung Hamburg vom 18. Juli 1958 die Rechtswirkungen einer gesetzlichen Ehe zuerkannt. Der Kläger blieb bis zur Befreiung im Lager Gurs und hielt sich anschließend in Frankreich auf. 1951 wanderte er mit seiner Mutter nach Kanada aus. Dort absolvierte er zunächst die O. High School, deren Besuch kostenfrei war. Von September 1962 bis September 1963 besuchte er einen Kursus des Radio College of Canada, der nach seinen Angaben 1.200 kanadische Dollars kostete, die ihm von Bekannten oder Verwandten seiner Mutter vorgestreckt worden seien. Wegen Geldmangels habe er diesen Kursus abbrechen müssen und sei danach etwa ein Jahr bei einer Radiofirma tätig http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-1973-N-31375289 1 von 3 4/8/2023

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